Geschäftsbedingungen

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Auf die Regelungen der Ziffer 10 wird der Kunde besonders hingewiesen.

• 1. Geschäftsbedingungen
• 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Käufe, die von jedem Kunden getätigt werden.
• 1.2 Eine Bestellung stellt ein Angebot des Kunden zum Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen dar.
• 1.3 Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn der Lieferant die Bestellung schriftlich (in der Regel per E-Mail) annimmt, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Datum der Vertrag zustande kommt (Datum des Vertragsbeginns).
• 1.4
Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Der Kunde erkennt an, dass er sich nicht auf Erklärungen, Versprechen, Darstellungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen verlassen hat, die vom oder im Namen des Lieferanten gemacht oder gegeben wurden, die nicht im Vertrag festgelegt sind.
• 2.4 Alle vom Lieferanten herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen oder Werbung und alle Beschreibungen der Waren oder Abbildungen oder Beschreibungen der Dienstleistungen, die in den Katalogen, Websites oder Broschüren des Lieferanten enthalten sind, werden nur zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung davon zu vermitteln die darin beschriebenen Dienstleistungen und/oder Waren. Sie sind nicht Vertragsbestandteil und haben keine Vertragswirkung.
• 2.5 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde auferlegen oder integrieren möchte oder die durch Handel, Sitte, Praxis oder Geschäftsgang impliziert werden.
• 2.6 Jedes Angebot des Lieferanten stellt kein Angebot dar und ist nur für einen Zeitraum von [7] Geschäftstagen ab Ausstellungsdatum gültig.
• 2.7 Alle diese Bedingungen gelten sowohl für die Lieferung von Waren als auch für Dienstleistungen, es sei denn, die Anwendung auf die eine oder andere ist angegeben.
• 3. Reparatur/Zurücksetzung von Kundenwaren
• 3.1 Wenn Ihre Bestellung die Reparatur oder den Austausch eines vorhandenen Airbag-Steuergeräts oder die Reparatur eines anderen Artikels betrifft, gelten auch die folgenden Bedingungen
• (a) Sie liefern uns auf eigene Kosten und Gefahr alle Artikel, die repariert werden müssen, wenn wir in Ihrem Namen abholen, bleiben Sie für die Kosten und das Risiko der Artikel verantwortlich;
• (b) Wir werden den Erhalt solcher Artikel per E-Mail bestätigen und Ihnen einen geschätzten Zeitrahmen für die Reparatur mitteilen. Alle angegebenen Kostenvoranschläge sind genau das, und die Zeit ist nicht von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag;
• (c) Nach der Reparatur/Zurücksetzung senden wir Ihnen die Artikel per DPD oder einem anderen Kurier zu, der eine Unterschrift erfordert. Das Risiko für die Artikel oder Waren verbleibt bei Ihnen. Wir versichern solche Lieferungen nicht und wenn Sie diese Lieferung versichern möchten, müssen Sie uns daher vor einer solchen Lieferung per E-Mail benachrichtigen und etwaige erhöhte Versandkosten bezahlen;
• (d) Ziffer 10 dieser Bedingungen enthält wichtige Beschränkungen unserer Haftung Ihnen gegenüber. Dies gilt insbesondere für reparierte/zurückgesetzte Kundenware.
• 4. Warenlieferung
• 4.1 Der Lieferant stellt sicher, dass:
• (a) jede Lieferung der Waren wird von einer Notiz begleitet, die das Datum der Bestellung, alle relevanten Kunden- und Lieferantenreferenznummern, die Art und Menge der Waren (einschließlich der Codenummer der Waren, falls zutreffend) enthält, besondere Lagerungsanweisungen (falls vorhanden) und, wenn die Bestellung in Teillieferungen geliefert wird, der Restbetrag der noch zu liefernden Waren; und
• (b) wenn der Lieferant vom Kunden verlangt, Verpackungsmaterial an den Lieferanten zurückzusenden, wird diese Tatsache deutlich auf dem Lieferschein vermerkt. Der Kunde stellt solche Verpackungsmaterialien zu Zeiten zur Abholung bereit, die der Lieferant angemessenerweise anfordert. Rücksendungen von Verpackungsmaterial gehen zu Lasten des Lieferanten.
• 4.2 Der Lieferant liefert die Waren jederzeit an den in der Bestellung angegebenen Ort oder an einen anderen Ort, den die Parteien vereinbaren (Lieferort), nachdem der Lieferant dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Waren bereit sind.
• 4.3 Die Lieferung der Waren ist mit der Ankunft der Waren am Lieferort abgeschlossen.
• 4.4 Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Daten sind nur ungefähre Angaben, und der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht wesentlich. Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, die durch den Zusteller/Kurier, ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene Lieferanweisungen oder andere für die Lieferung relevante Anweisungen zu geben, verursacht werden der Waren.
• 4.5 Die Lieferung erfolgt in der Regel über ein Kurierunternehmen. Eine Versicherung wird nur abgeschlossen, wenn der Kunde dies verlangt und bezahlt.
• 4.6 Dementsprechend haftet der Lieferant nicht für die Nichtlieferung der Waren oder für Schäden, die an den Waren verursacht wurden, soweit diese Nichterfüllung durch das Lieferunternehmen, ein Ereignis höherer Gewalt oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten diese zur Verfügung zu stellen, verursacht wurde angemessene Lieferanweisungen für die Waren oder alle relevanten Anweisungen in Bezug auf die Lieferung der Waren.
• 4.7 Der Lieferant kann die Waren in Raten liefern, die vor der Lieferung von Raten in Rechnung gestellt und vollständig bezahlt werden. Lieferverzögerungen oder Mängel einer Teillieferung berechtigen den Kunden nicht zur Stornierung einer anderen Teillieferung.
• 5. Qualität der Ware
• 5.1 Der Lieferant garantiert, dass die Waren bei Lieferung und für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Lieferdatum (Gewährleistungsfrist):
• (a) in allen wesentlichen Aspekten ihrer Beschreibung entsprechen;
• (b) Geschäftsbedingungen
• frei von Sachmängeln in Design, Material und Verarbeitung sein; und
• (c) kompatibel sein.
• 5.2 Vorbehaltlich Ziffer 5.3, wenn:
• (a) der Kunde während der Gewährleistungsfrist innerhalb einer angemessenen Frist nach Entdeckung schriftlich mitteilt, dass einige oder alle Waren nicht der in Klausel 5.1 dargelegten Gewährleistung entsprechen;
• (b) dem Lieferanten eine angemessene Gelegenheit gegeben wird, diese Waren zu untersuchen; und
• (c) der Kunde (auf Aufforderung des Lieferanten) diese Waren auf Kosten des Kunden an den Geschäftssitz des Lieferanten zurücksendet,

Der Lieferant wird nach eigenem Ermessen die mangelhaften Waren reparieren oder ersetzen oder den Preis der mangelhaften Waren vollständig erstatten.
• 5.3 Der Lieferant haftet nicht für die Nichteinhaltung der Garantie in Klausel 5.1 durch die Waren, wenn:
• (a) der Kunde nutzt diese Waren weiter, nachdem er eine Mitteilung gemäß Ziffer 5.2 gemacht hat;
• (b) der Mangel entsteht, weil der Kunde die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Lieferanten bezüglich Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Waren oder (falls nicht vorhanden) gute Handelspraxis nicht befolgt hat
• (c) der Mangel entsteht dadurch, dass der Lieferant Informationen des Kunden befolgt;
• (d) der Kunde ändert oder repariert solche Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Lieferanten;
• (e) der Mangel entsteht durch übliche Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Arbeitsbedingungen;
• (f) die Waren aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um sicherzustellen, dass sie den geltenden gesetzlichen oder behördlichen Standards entsprechen, von ihrer Beschreibung abweichen.
• 5.4 Außer wie in dieser Klausel 5 vorgesehen, haftet der Lieferant gegenüber dem Kunden nicht in Bezug auf die Nichteinhaltung der in Klausel 5.1 festgelegten Gewährleistung durch die Waren.
• 5.5 Die Bestimmungen dieser Bedingungen gelten für alle reparierten oder ersetzten Waren, die vom Lieferanten gemäß Ziffer 5.2 geliefert werden.
• 6 Titel und Risiko
• 6.1 Die Gefahr an den Waren geht mit der Meldung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten auf den Kunden über. Ziffer 4.55.5 findet Anwendung.
• 6.2 Das Eigentum an den Waren geht nicht auf den Kunden über, bis der Lieferant die vollständige Zahlung (in bar oder frei verfügbaren Mitteln) für die Waren und alle anderen Waren, die der Lieferant an den Kunden geliefert hat, und danach bei Lieferung erhält.
• 7. Erbringung von Dienstleistungen
• 7.1 Der Lieferant stellt dem Kunden die Dienstleistungen gemäß jeder Bestellung zur Verfügung.
• 7.2 Der Lieferant wird versuchen, alle Leistungstermine für die Dienstleistungen einzuhalten, die in einer Auftragsannahme angegeben sind, aber solche Termine sind nur Schätzungen und die Zeit ist für die Erbringung der Dienstleistungen nicht von wesentlicher Bedeutung.
• 7.3 Der Lieferant hat das Recht, alle Änderungen an den Dienstleistungen vorzunehmen, die zur Einhaltung geltender Gesetze oder Sicherheitsanforderungen erforderlich sind oder die Art oder Qualität der Dienstleistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, und der Lieferant muss den Kunden darüber informieren irgendein solches Ereignis.
• 7.4 Der Lieferant garantiert dem Kunden, dass die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis erbracht werden.
• 8. Pflichten des Kunden
• 8.1 Der Kunde muss:
• (a) sicherzustellen, dass die Bedingungen der Bestellung und (falls vom Kunden eingereicht) die Warenspezifikation vollständig und genau sind;
• (b) mit dem Lieferanten in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zusammenarbeiten;
• (c) dem Lieferanten solche Informationen und Materialien zur Verfügung stellen, die der Lieferant vernünftigerweise zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt, und sicherstellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Aspekten korrekt sind;
• (d) sicherzustellen, dass alle Waren von qualifizierten und erfahrenen Mechanikern montiert werden, die mit der Montage solcher Waren vertraut sind;
• (e) im Fall von Pyrotechnik der Kategorie P2 sicherstellen (und dem Lieferanten einen entsprechenden Nachweis vorlegen), dass sie über Fachkenntnisse verfügen, um solche Gegenstände anzubringen. Dieser Nachweis muss in Form einer Zertifizierung oder Qualifikation vorliegen, um solche Artikel zu passen.
• 8.2 Wenn die Erfüllung einer seiner Verpflichtungen in Bezug auf die Dienste durch den Lieferanten durch eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder durch das Versäumnis des Kunden, eine relevante Verpflichtung zu erfüllen, verhindert oder verzögert wird (Kundenverzug):
• (a) Der Lieferant hat ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsbehelfe das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen auszusetzen, bis der Kunde den Kundenverzug behebt, und sich auf den Kundenverzug zu berufen, um ihn von der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu befreien soweit der Kundenverzug die Erfüllung einer seiner Verpflichtungen durch den Lieferanten verhindert oder verzögert;
• (b) der Lieferant haftet nicht für Kosten oder Verluste, die dem Kunden entstehen oder entstehen, die direkt oder indirekt aus dem Versäumnis oder der Verzögerung des Lieferanten resultieren, eine seiner Verpflichtungen gemäß dieser Klausel 8.2 zu erfüllen; und
• (c) der Kunde hat dem Lieferanten auf schriftliches Verlangen alle Kosten oder Verluste zu erstatten, die dem Lieferanten direkt oder indirekt aus dem Verzug des Kunden entstanden sind oder entstanden sind.
• 9. Gebühren und Zahlung
• 9.1 Der Preis für Waren und Dienstleistungen ist der in der Bestellung angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der in der veröffentlichten Preisliste des Lieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung angegebene Preis. Der Preis der Waren versteht sich zuzüglich aller Kosten und Gebühren für Verpackung, Versicherung und Transport der Waren, die vom Kunden bei Bezahlung der Waren oder bei Benachrichtigung über die Versandbereitschaft der Waren zu zahlen sind.
• 9.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor:
• (a) die Gebühren für die Dienste erhöhen, nachdem der Kunde über eine solche Erhöhung schriftlich informiert wurde. Wenn eine solche Erhöhung für den Kunden nicht akzeptabel ist, muss er den Lieferanten innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Mitteilung des Lieferanten schriftlich benachrichtigen, und der Lieferant hat das Recht, ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsbehelfe, den Vertrag zu kündigen; und
• (b) den Preis der Waren zu erhöhen, indem der Kunde jederzeit vor der Lieferung benachrichtigt wird, um eine Erhöhung der Kosten der Waren für den Lieferanten widerzuspiegeln, die auf Folgendes zurückzuführen ist:
• (i) alle Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Lieferanten liegen (einschließlich Wechselkursschwankungen, Steuer- und Abgabenerhöhungen und Erhöhungen der Arbeits-, Material- und sonstigen Herstellungskosten);
• (ii) jede Aufforderung des Kunden, die Liefertermine, Mengen oder Arten der bestellten Waren oder die Warenspezifikation zu ändern; oder
• (iii) jede Verzögerung, die durch Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Waren oder das Versäumnis des Kunden, dem Lieferanten angemessene oder genaue Informationen oder Anweisungen in Bezug auf die Waren zu geben, verursacht wird.
• 9.3 Der Lieferant stellt dem Kunden bei oder jederzeit nach Abschluss der Lieferung eine Rechnung.
• 9.4 Der Kunde bezahlt Waren und Dienstleistungen bei Annahme einer Bestellung.
• 9.5 Alle vom Kunden im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Beträge in Bezug auf die jeweils anfallende Mehrwertsteuer (MwSt.). Wenn eine steuerpflichtige Lieferung für Mehrwertsteuerzwecke im Rahmen des Vertrags durch den Lieferanten an den Kunden erfolgt, muss der Kunde nach Erhalt einer gültigen Mehrwertsteuerrechnung vom Lieferanten dem Lieferanten die zusätzlichen Mehrwertsteuerbeträge zahlen, die auf der Erbringung der Dienstleistungen oder Waren zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Zahlung für die Erbringung der Dienstleistungen oder Waren fällig ist.
• 9.6 Wenn der Kunde dem Lieferanten eine gemäß dem Vertrag fällige Zahlung bis zum Fälligkeitsdatum nicht leistet, muss der Kunde Zinsen auf den überfälligen Betrag gemäß dem Gesetz über verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen) zahlen. Diese Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, sei es vor oder nach dem Urteil. Der Kunde zahlt die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag.
• 9.7 Der Kunde hat alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge vollständig ohne Aufrechnung, Gegenforderung, Abzug oder Zurückbehaltung zu zahlen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Lieferant kann, ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsbehelfe, jeden ihm vom Kunden geschuldeten Betrag mit einem vom Lieferanten an den Kunden zu zahlenden Betrag verrechnen.
• 10. Haftungsbeschränkung: AUF DIESEN ZIFFER WIRD DER KUNDE BESONDERS HINWEIS GEWENDET
• 10.1 Nichts in diesen Bedingungen beschränkt oder schließt die Haftung des Lieferanten aus für: (a) Tod oder Körperverletzung, die durch seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer verursacht wurden;
• (b) Betrug oder betrügerische Falschdarstellung;
• (c) Verstoß gegen die Bestimmungen aus Abschnitt 2 des Gesetzes über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen von 1982 (Eigentum und stiller Besitz);
• (d) Verstoß gegen die Bestimmungen von Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 (Eigentum und stiller Besitz); oder
• (e) fehlerhafte Produkte gemäß dem Verbraucherschutzgesetz von 1987.
• 10.2 Vorbehaltlich Ziffer 10.1:
• (a) Der Lieferant haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, für entgangenen Gewinn oder indirekte oder Folgeschäden, die sich aus oder ergeben im Zusammenhang mit dem Vertrag; und
• (b) Die Gesamthaftung des Lieferanten gegenüber dem Kunden in Bezug auf alle anderen Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, übersteigt unter keinen Umständen die Betrag, der für Waren oder Dienstleistungen in einer Bestellung bezahlt wurde.
• 10.3 Die in den Abschnitten 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 und die in den Abschnitten 3 bis 5 des Supply of Goods and Services Act 1982 implizierten Bedingungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
• 10.4 Diese Klausel 10 gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
• 11. Höhere Gewalt
• 11.1 Für die Zwecke dieses Vertrages bezeichnet ein Ereignis höherer Gewalt ein Ereignis, das sich der angemessenen Kontrolle des Lieferanten entzieht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft des Lieferanten oder einer anderen Partei betreffen), Ausfall eines Versorgungs- oder Transportnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Aufruhr, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Lieferanten oder Subunternehmern.
• 11.2 Der Lieferant haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag infolge eines Ereignisses höherer Gewalt.
• 11.3 Wenn das Ereignis höherer Gewalt den Lieferanten länger als 13 Wochen daran hindert, eine der Dienstleistungen und/oder Waren bereitzustellen, hat der Lieferant, ohne Einschränkung seiner anderen Rechte oder Rechtsbehelfe, das Recht, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen zum Kunden.
• 12. Allgemeines
• 12.1 Abtretung und sonstige Geschäfte.
• (a) Der Lieferant kann jederzeit alle oder einige seiner Rechte aus dem Vertrag abtreten, übertragen, verpfänden, belasten, untervergeben oder auf andere Weise damit handeln und kann einige oder alle seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag in irgendeiner Weise untervergeben oder delegieren den Vertrag an Dritte.
• (b) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten alle oder einige seiner Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nicht abtreten, übertragen, belasten, untervergeben, ein Treuhandverhältnis erklären oder auf andere Weise damit umgehen.
• 12.2 Hinweise.
• (a) Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen an eine Partei im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag müssen schriftlich erfolgen und an diese Partei an ihrem eingetragenen Sitz (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder ihrem Hauptgeschäftssitz (in jedem anderen Fall) oder an eine andere Adresse, die diese Partei der anderen Partei gemäß dieser Klausel schriftlich mitgeteilt hat, und werden persönlich zugestellt oder per vorausbezahlter erstklassiger Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag oder durch einen kommerziellen Kurier versandt, Fax oder E-Mail.
• (b) Eine Mitteilung oder andere Mitteilung gilt als zugegangen: wenn sie persönlich zugestellt wird, wenn sie an der in Ziffer 12.2(a) genannten Adresse hinterlassen wird; bei Versand per vorausbezahlter First-Class-Post oder einem anderen Zustelldienst am nächsten Werktag um 9.00 Uhr am zweiten Geschäftstag nach der Aufgabe; bei Zustellung durch einen gewerblichen Kurier an dem Datum und zu dem Zeitpunkt, an dem die Lieferquittung des Kuriers unterzeichnet wird; oder, wenn per Fax oder E-Mail gesendet, einen Geschäftstag nach der Übertragung, sofern eine Lieferquittung eingegangen ist.
• (c) Die Bestimmungen dieser Klausel gelten nicht für die Zustellung von Verfahren oder anderen Dokumenten in einem Gerichtsverfahren
• 12.3 Abfindung.
• (a) Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung des Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist oder wird, gilt sie als in dem für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlichen Mindestmaß geändert. Ist eine solche Änderung nicht möglich, gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gelöscht. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des restlichen Vertrags.
• (b) Wenn eine Partei die andere auf die Möglichkeit hinweist, dass] eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieses Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um diese Bestimmung so zu ändern, dass in der geänderten Fassung sie ist rechtmäßig, gültig und durchsetzbar und erreicht im größtmöglichen Umfang das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung.
• 12.4 Ein Verzicht auf Rechte aus dem Vertrag oder Gesetz ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt, und gilt nicht als Verzicht auf spätere Vertragsverletzungen oder Versäumnisse. Kein Versäumnis oder Verspätung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs aus dem Vertrag oder dem Gesetz stellt einen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsbehelf dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs. Keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.
• 12.5 Keine Partnerschaft oder Agentur. Nichts in diesem Vertrag soll oder soll eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründen oder eine der Parteien zum Vertreter einer anderen Partei für irgendeinen Zweck machen. Keine der Parteien ist befugt, als Vertreter für die andere Partei zu handeln oder sie in irgendeiner Weise zu binden.
• 12.6 Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keinerlei Rechte, seine Bedingungen durchzusetzen.
• 12.7 Außer wie in diesen Bedingungen festgelegt, ist keine Änderung des Vertrags, einschließlich der Einführung zusätzlicher Geschäftsbedingungen, wirksam, es sei denn, sie wird schriftlich vereinbart und vom Lieferanten unterzeichnet.
• 12.8 Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand oder Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von England und Wales und sind entsprechend auszulegen.
• 12.9 Gerichtsstand Jede Partei erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder seinem Gegenstand oder Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
• 13. Auslegung
• 13.1 Definitionen. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Geschäftstag: ein Tag außer einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag in England, an dem Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

Anfangsdatum: hat die in Ziffer 2.2 festgelegte Bedeutung.

Bedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemäß Ziffer 12.7.

Vertrag: der Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen.

Kunde: das Unternehmen (egal ob Einzelkaufmann oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung), das die Waren und/oder Dienstleistungen vom Lieferanten kauft.

Lieferort: hat die in Ziffer 4.2 festgelegte Bedeutung. Ereignis höherer Gewalt: hat die in Ziffer 11.1 festgelegte Bedeutung. Waren: die in der Bestellung aufgeführten Waren (oder Teile davon). Bestellung: Die Bestellung des Kunden für die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen, wie in der Bestellung des Kunden angegeben. Dienstleistungen: die vom Lieferanten für den Kunden erbrachten Dienstleistungen. Lieferant: Air Bag Team Limited, registriert in England und Wales mit der Firmennummer 09138595.
• 13.2 Konstruktion. In diesen Bedingungen gelten die folgenden Regeln:
• (a) Person umfasst eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine juristische Person ohne eigene Rechtspersönlichkeit (unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit hat oder nicht);
• (b) ein Verweis auf eine Partei umfasst ihre persönlichen Vertreter, Rechtsnachfolger oder zulässigen Abtretungsempfänger;
• (c) ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf ein solches Gesetz oder eine solche gesetzliche Bestimmung in der geänderten oder neu erlassenen Fassung. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle untergeordneten Gesetze, die unter diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung in ihrer geänderten oder neu erlassenen Fassung erlassen wurden;
• (d) jeder Satz, der durch die Begriffe „einschließlich“, „einschließen“, „insbesondere“ oder ähnliche Ausdrücke eingeführt wird, dient der Veranschaulichung und schränkt den Sinn der Wörter vor diesen Begriffen nicht ein; und
• (e) ein Verweis auf schriftlich geschrieben schließt Faxe und E-Mails ein.

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